Die Siebenten-Tags-Adventisten in der Schweiz zählen sich zu den klassisch, protestantischen Freikirchen in der Schweiz, für die sowohl die Trennung von Kirche und Staat als auch die freiwillige Mitgliedschaft zu den Grundsätzen ihres Kirchenverständnisses gehören und die zu zwischenkirchlicher Zusammenarbeit bereit sind. Die Adventisten in der Deutschschweiz haben seit 2019 den Beobachterstatus im Verein "VFG - Freikirchen Schweiz".
Mehr Infos zur Geschichte und zum Wesen von Freikirchen auf der Webseite von Freikirchen.ch.
Es gibt viele Länder oder Sprachregionen in denen der Freikirchenstatus nicht existent ist. Die Bezeichnung "Freikirche" könnte demnach von der Öffentlichkeit nicht eingeordnet werden. Adventisten in Deutschland und der Deutschschweiz bezeichnen sich als "Freikirche", die Adventisten in Österreich als "Kirche". In der Romandie und im Tessin sowie in fast allen anderen Ländern der Welt benützen die Adventisten den Begriff "Kirche".
Die neuen Statuten wurden am 26. Januar 2020 durch die ausserordentliche Generalversammlung einstimmig angenommen. Link zum Download
Oberstes Entscheidungsgremium einer adventistischen Ortsgemeinde ist die Gemeindeversammlung, in der alle ordentlichen Kirchenmitglieder Rede- und Stimmrecht besitzen. Die Gemeindeversammlung wählt ihre Vertreter für den Gemeindeausschuss, das Leitungsgremium. Die Führung beider Gremien liegt in der Hand eines Pastors/einer Pastorin oder Gemeindeleiters/Gemeindeleiterin; Frauen und Männern stehen auf der Ebene der Ortsgemeinde alle Leitungsaufgaben offen.
Üblicherweise ist nur der Pastor/die Pastorin Angestellte/r der Kirche. Alle anderen arbeiten als Freiwillige und auf ehrenamtlicher Basis mit.
Beschlüsse werden durch Konsens oder Abstimmungen gefasst; der Pastor/die Pastorin gilt als Erste/r unter Gleichen, seine/ihre Autorität ist geistlicher Art. Zusammen mit den Leitern der Gemeinde und dem Gemeindeausschuss ist er/sie für das Leben der Gemeinde in den unterschiedlichen Ausprägungen – Gottesdienst, Seelsorge, Diakonie, Kinder- und Jugendarbeit, Evangelisation, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung – verantwortlich.
Alle Ortsgemeinden in der Deutschschweiz haben sich in einer Vereinigung zusammengeschlossen, die rechtlich als Verein im Sinn von Art. 60 ff ZGB organisiert ist. Die Vereinigung ist die regionale Kirchenleitung. In der Schweiz bestehen aus Sprachgründen zwei regionale Kirchenleitungen (Vereinigungen):
Die regionale Kirchenleitung (Vereinigung) begleitet und fördert die Ortsgemeinden und übernimmt Aufgaben im administrativen und organisatorischen Bereich. Sie ist der Arbeitgeber der Pastorinnen und Pastoren sowie weiterer bezahlter Mitarbeitenden auf regionaler Ebene, wie zum Beispiel der Abteilungsleiter/-Innen.
Alle zwei Jahre findet eine Generalversammlung in Form einer Delegiertenversammlung statt, wobei jede zweite eine Wahl-Generalversammlung ist. Zu den Generalversammlungen entsenden alle Ortsgemeinden entsprechend ihrer Mitgliederzahl Frauen und Männer als Delegierte. Die Generalversammlung ist das oberste Gremium der Freikirche. Sie wählt den Vereinigungsausschuss - die Kirchenleitung in der Deutschschweiz -, die Mitglieder des Rechnungsausschusses sowie die Abteilungsleiter/-Innen.
Der Vereinigungsausschuss (VA) führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Deutschschweizerische Vereinigung (DSV) nach aussen. Er ist u. a. zuständig für die strategische Führung, Erstellung der Rahmenplanung sowie die Anstellung, Versetzung und Entlassung von Pastoren und Pastorinnen.
Der Vereinigungsausschuss setzt sich aus sieben bis elf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Die Anzahl der Mitglieder des Vereinigungsausschusses, die nicht im Dienst der Freikirche stehen, muss die Anzahl der angestellten Mitglieder um mindestens eins übertreffen.
Mitglieder des DSV-Vereinigungsausschusses in der Wahlperiode 2017 - 2021
Stephan Sigg | Präsident/Vorsteher (Officer) |
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René Pieper | Exekutivsekretär (Officer) |
Jean-Luc Waber | Finanzvorstand/Rechnungsführer (Officer) |
Miriam Albisser | Gemeinde Reinach |
Sébastien Goldberg | Gemeinde Reigoldswil |
Fabian Looser Grönroos | Abteilungsleiter Jugend |
Jana Seps | Gemeinde Zürich I |
Beat Studer | Gemeinde Luzern |
Jris Wäspi | Gemeinde Romanshorn |
Emanuel Witzig | Gemeinde Hunzenschwil |
Eingeladen als Beisitzer - ohne Stimmrecht - sind der Mediensprecher sowie der Prediger-Beauftragte.
Der Rechnungsausschuss (RA) wird von der Generalversammlung gewählt und besteht aus den Mitgliedern des Vereinigungsausschusses sowie drei weiteren Mitgliedern, die nicht Angestellte der Deutschschweizer Vereinigung sein dürfen. Der Rechnungsausschuss überprüft jährlich die Jahresrechnungen der DSV, nimmt sie ab und bezieht zu den Budgets Stellung.
In der Wahlperiode 2017 - 2021 sind folgende Personen Mitglieder des Rechnungsausschusses, zusätzlich zu jenen des Vereinigungsausschusses: Andreas Knott (Gemeinde Zürich I), Adrian Scholze (Gemeinde Zürich I), André Worni (Gemeinde Zürich II).
Der Hausausschuss (HA) führt das Tagesgeschäft der Deutschschweizerischen Vereinigung und setzt die strategischen Ziele des Vereinigungsausschusses um. Der Hausausschuss vertritt die DSV nach aussen. Er setzt sich aus den drei Officers zusammen: Präsident, Exekutivsekretär und Finanzvorstand.
Die Kirchenverfassung ist repräsentativ. Wichtige Entscheidungen werden auf allen Ebenen von demokratisch gewählten Vertretern mehrheitlich in Ausschüssen getroffen. Die Kirche ist zentral organisiert, wird aber nicht zentralistisch geleitet. Jede Leitungsebene wird von einem Präsidenten, einem Vorstand sowie einem Verwaltungsausschuss geführt und regelt ihre Belange weitgehend selbständig. Übergeordnete Anliegen - dazu gehören auch Fragen der Lehre und des Bekenntnisses - werden während einer alle fünf Jahre stattfindenden Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) diskutiert und können nur von dieser entschieden werden.