Wer militärdiensttauglich ist, aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann und bereit ist, länger Dienst zu leisten, wird zum Zivildienst zugelassen.
Wer Zivildienst leisten will, muss sowohl den Orientierungstag besuchen als auch an den Rekrutierungstagen teilnehmen! Erst nachdem man als militärdienstauglich befunden wurde, kann man das Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellen. Siehe dazu: "Hinweise für Zivildienst & Militärdienst" sowie "Zivildienst? - Achtung!".
Das Zulassungsverfahren zum Zivildienst wurde von den Politikern bewusst nicht benutzerfreundlich ausgestaltet! Wer die Fristen nicht genau einhält und nicht dem richtigen zeitlichen Ablauf folgt, muss gegebenenfalls mit dem Zulassungsverfahren ein zweites Mal beginnen. Damit kann man wertvolle Wochen verlieren, weil der ganze Instanzenweg erneut beschritten werden muss!
Die Abteilung für Aussenbeziehungen & Religionsfreiheit ist bereit, Hilfestellungen beim Gesuch zur Einteilung zum Zivildienst zu leisten:
Herbert Bodenmann
Rel.Freiheit(at)adventisten(dot)ch
+41 79 225 95 11
Der nachstehende Link der Vollzugsstelle Zivildienst enthält alle weiteren Infos, um zum Zivildienst zugelassen zu werden:
Im nachstehenden Link, werden die unten aufgelisteten Themen behandelt und mehr...
Zivi sein
Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI
Zentralstelle
Malerweg 6
3600 Thun
Tel. +41 58 468 19 99
Fax +41 58 468 19 98
Email: kanzlei(at)zivi.admin(dot)ch
Webseite: https://www.zivi.admin.ch/zivi/de/home.html
Öffnungszeiten:
9.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr