Detaillierte Informationen zu den Gottesdiensten und Aktivitäten einzelner adventistischer Kirchgemeinden sind auf deren Webseiten aufgeführt. Link zum Verzeichnis der Kirchgemeinden.
Der Bundesrat hat für alle Innenräume die obligatorische Maskenpflicht ausgesprochen. Dies gilt für alle kirchlichen Aktivitäte.
Wichtig sind weiterhin die Präsenzlisten bei Gottesdiensten und Veranstaltungen. In einigen Kantonen müssen sie digital vorhanden sein.
Der Bundesrat hat neu eine Beschränkung der Gruppengrössen beschlossen. Aktuell und bis auf weiteres dürfen sich nicht mehr als 50 Personen an öffentlichen Veranstaltungen versammeln. Inklusive der Leitung und Personen in einer Aufgabenfunktion.
Je nach Gemeindekirche gibt es eine andere Anmelderegleung. Wir bitten Besucher sich vorab auf der Gemeindehomepage zu informieren.
In diesen Gemeinden, die keine Anmeldung haben, werden die Kontaktdaten in einer Liste erfasst und 14 Tage aufbewahrt. Nach abgelaufener Frist werden die Daten Fachgerecht vernichtet.
Laut der neuen Beschränkung ist nur noch die Durchführung von Gottesdiensten erlaubt. Andere religiöse Veranstaltungen sind verboten.
Aktuelles Schutzkonzept und weitere Dokumente