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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund hat neuen Ratspräsidentenprint druckenemail versenden

Herisau/Schweiz, 29.07.2010/APD

Die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) wählte Mitte Juni Pfarrer Dr. Gottfried Wilhelm Locher (44) zum Ratspräsidenten für die Amtszeit 2011 bis 2014. Er tritt die Nachfolge von Pfarrer Thomas Wipf an, der Ende 2010 nach zwölf Jahren Dienst zurücktritt.

Pfarrer Locher leitet seit 2006 das Institut für Ökumenische Studien der Universität Freiburg/Schweiz. Seit 2008 ist er auch Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Zuvor war Locher seit 2000 als Ökumenebeauftragter und von 2001 bis 2005 als Leiter der Abteilung Aussenbeziehungen im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund tätig. Auf internationaler Ebene amtierte Locher von 2004-2010 als einer der Vizepräsidenten des Reformierten Weltbundes (RWB). Auf einer vereinigenden Generalversammlung, die vom 18. bis 27. Juni in Grand Rapids (Michigan/USA) tagte, kam es zum Zusammenschluss vom RWB und dem Reformierten Ökumenischen Rat (RÖR) zur neuen "Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen" (WRK). Anschliessend wählten die Delegierten Locher zum Schatzmeister (General Treasurer) im Exekutivausschuss der neuen WRK.

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund vertritt 26 reformierte Kirchen einschliesslich der Evangelisch-methodistischen Kirche mit rund 2,4 Millionen Protestanten in der Eidgenossenschaft. Präsident und Rat des SEK sind Gesprächspartner der Bundesbehörden sowie nationaler säkularer und religiöser Organisationen. Auf internationaler Ebene vertreten sie die SEK-Mitgliedkirchen insbesondere im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), im Reformierten Weltbund (RWB), in der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE).

Die Abgeordnetenversammlung ist das Parlament (Legislative) des SEK. Sie tritt zwei Mal pro Jahr zusammen, im Juni als Gast einer Mitgliedskirche, im November in Bern. Die Mitgliedskirchen sind mit 70 Abgeordneten vertreten, die Diakonie- und die Frauenkonferenz stellen je zwei Delegierte mit Rede- und Antragsrecht.

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